Welche Kosten übernimmt meine Krankenversicherung oder Krankenkasse?
Die Füllung per se ist in allen grundsätzlichen Leistungskatalogen enthalten. Bei einer Kompositfüllung bestehen jedoch Besonderheiten. Gesetzliche Krankenkassen erstatten eine Kunststofffüllung nur bei einer schulmedizinisch nachgewiesenen Allergie gegen Amalgamfüllungen. Ansonsten gilt momentan die Regelung dass hier, bei einer Zuzahlung des Patienten, eine Amalgamfüllung gegengerechnet wird.
Die Höhe der selbst zu tragenden Kosten hängt im Wesentlichen von der Ausdehnung des Defektes und dem damit verbunden Aufwand ab. In der Regel müssen unsere Patienten mit einem Eigenanteil von ca. 50-90 Euro pro Zahn rechnen.
Bei privaten Kostenerstattern ist die Rechtslage zwar eindeutig geklärt, die Erstattungsmoral jedoch sehr unterschiedlich. Nachdem diese Art der Füllung in der heute praktizierten Weise erst nach Einführung der Gebührenordnung entwickelt wurde hat der Gesetzgeber die sogenannte Analogberechnung vorgesehen. Manche Versicherer erstatten die analoge Berechnung von Leistungen nur sehr wiederwillig.
